Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.10.2011 - 11 U 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29389
OLG Schleswig, 06.10.2011 - 11 U 44/10 (https://dejure.org/2011,29389)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.10.2011 - 11 U 44/10 (https://dejure.org/2011,29389)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 11 U 44/10 (https://dejure.org/2011,29389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Irrtumsanfechtung einer Überweisung auf ein gemeinschaftlich geführtes Konto

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gemeinschaftskonto - Anfechtbarkeit einer Überweisung bei Irrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119
    Irrtumsanfechtung einer Überweisung auf ein gemeinschaftlich geführtes Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.10.2011 - 11 U 44/10
    Zwar besteht ein zur Anfechtung berechtigender Inhaltsirrtum auch dann, wenn der Erklärende über die Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht nur die von ihm erstrebte Rechtswirkung erzeugt, sondern auch solche, die sich davon unterscheiden (vgl. RGZ 89, S. 29 ff. (33); BGHZ 168, S. 210 ff. (217) = BGH NJW 2006, 3353 ff. (3354); BGH NJW 2008, 2442 ff. (2443 f.)).

    Der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher und mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und auch eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, ist kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (vgl. BGHZ 134, 152 ff. (156); BGHZ 168, 210 ff. (218)).

    Der Bundesgerichtshof hat das Vorliegen eines solchen zur Anfechtung berechtigenden Irrtums unter anderem für den Fall angenommen, dass die Folge des Verstreichenlassens der Ausschlagungsfrist der Erbschaft nicht nur die ist, dass der Erbe die ihm zugedachte Rechtsstellung einnimmt, sondern ebenso, dass er das von § 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB eröffnete Wahlrecht verliert, sich für den möglicherweise dem Wert nach günstigeren Pflichtteilsanspruch zu entscheiden (BGH NJW 2006, S. 3353 ff.).

    Beide Folgen sind danach wie zwei Seiten derselben Medaille (vgl. auch BGHZ 168, S. 210 ff. (220)).

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 150/07

    Anfechtbarkeit eines Gebots in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.10.2011 - 11 U 44/10
    Zwar besteht ein zur Anfechtung berechtigender Inhaltsirrtum auch dann, wenn der Erklärende über die Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht nur die von ihm erstrebte Rechtswirkung erzeugt, sondern auch solche, die sich davon unterscheiden (vgl. RGZ 89, S. 29 ff. (33); BGHZ 168, S. 210 ff. (217) = BGH NJW 2006, 3353 ff. (3354); BGH NJW 2008, 2442 ff. (2443 f.)).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96

    Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.10.2011 - 11 U 44/10
    Der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher und mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und auch eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, ist kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (vgl. BGHZ 134, 152 ff. (156); BGHZ 168, 210 ff. (218)).
  • RG, 21.10.1916 - V 204/16

    Einigung über Hypothekbestellung; Irrtum

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.10.2011 - 11 U 44/10
    Zwar besteht ein zur Anfechtung berechtigender Inhaltsirrtum auch dann, wenn der Erklärende über die Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht nur die von ihm erstrebte Rechtswirkung erzeugt, sondern auch solche, die sich davon unterscheiden (vgl. RGZ 89, S. 29 ff. (33); BGHZ 168, S. 210 ff. (217) = BGH NJW 2006, 3353 ff. (3354); BGH NJW 2008, 2442 ff. (2443 f.)).
  • LSG Thüringen, 27.10.2015 - L 6 KR 1407/12

    Voraussetzungen einer wirksamen Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Nebenwirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen bloß hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein lediglich unbeachtlicher Motivirrtum (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 6. Oktober 2011 - Az.: 11 U 44/10, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - Az.: 10 Wx 13/08, m.w.N., alle nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 11 U 5/11

    Kein wettbewerblicher Unterlassungsanspruch bei Verletzung von

    Bei § 42 EnWG handelt es sich gemäß der Zielsetzung des Gesetzes um eine Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG) [vgl. Senat, Urt. v. 30.11.2010 - 11 U 44/10 (Kart), S. 4].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht